Die genauen Formate, Inhalte und Termine der Leistungsfeststellung werden von den Lehrenden am Anfang der Kurse bekannt gegeben. Termine der Sammelklausuren am Semesterende können Sie in der PDF rechts einsehen.
Die Anmeldung zu den Kursabschlussprüfungen erfolgt automatisch nach Ablauf der Kursabmeldefrist.
Ersthörende der RUB werden über eCampus angemeldet. Zu den Kursen zugelassene Studierende anderer deutschen Hochschulen, Schülerstudierende sowie Teilnehmer:innen des FWJ und Mitarbeiter:innen der RUB sind ebenfalls automatisch zu den Kursabschlussprüfungen angemeldet. Aus ressourcentechnischen Gründen versenden wir keine Anmeldebestätigungen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für UNIcert® gesondert anmelden müssen.
In allen Lehrveranstaltungen des ZFA gilt eine Anwesenheitspflicht von 75% (lesen Sie hier nach) sowie andere Minimalanforderungen: Werden diese nicht erfüllt, kann keine Zulassung zur Kursabschlussprüfung erfolgen und kein Leistungsnachweis erworben werden.
Genauere Informationen zu Kursanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie im Kurs.
Die Bestehensgrenze in den Kursabschlussprüfungen am ZFA liegt i. d. R. bei 60%.
Ersthörende der RUB können ihre Kursnote in eCampus unter der Rubrik "Meine Leistungsnachweise" einsehen.
Zu den Kursen zugelassene Studierende anderer deutschen Hochschulen sowie Schüler*innen und Mitarbeiter*innen erhalten ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Kursabschluss per Mail zugeschickt.
Bitte beachten Sie, dass die Dozent:innen bis jeweils zum 31.03. für Kurse aus dem Wintersemester bzw. 30.09. für Kurse aus dem Sommersemester Zeit haben, die Ergebnisse in eCampus zu veröffentlichen. Falls Sie Ihr Ergebnis aus triftigen Gründen schneller benötigen, teilen Sie dies bitte so früh wie möglich Ihrem Dozenten / Ihrer Dozentin mit.
Der Nachschreibtermin dient
Für schriftliche Prüfungsteile (Klausuren) ist eine Anmeldung zum Nachschreibtermin in der Regel auch dann möglich, wenn der Haupttermin aus anderen Gründen versäumt wurde. Wer jedoch den Haupttermin auslässt und direkt am Nachschreibtermin teilnimmt, verzichtet damit auf einen weiteren Prüfungsversuch.
Der Prüfungsteil Mündliche Produktion kann grundsätzlich nur bei nachgewiesenem krankheitsbedingtem Versäumnis nachgeholt werden. Wird ein Termin aus anderen Gründen versäumt, gilt der Prüfungsteil als nicht abgelegt und wird mit 0 Punkten bewertet. Ein Kursabschluss kann in Einzelfällen dennoch möglich sein, wenn in den übrigen Prüfungsteilen ausreichend Punkte erzielt wurden.
Wenn Sie einen verbindlich gebuchten Termin für die Mündliche Produktion krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, reichen Sie bitte unverzüglich ein Attest bei Ihrer Lehrperson und bei anna.timukova@rub.de ein, damit der Anspruch auf einen Nachholtermin geprüft werden kann.
Informationen zum Anmeldeverfahren für Nachschreibetermine finden Sie in der rechten Spalte.
Für UNIcert®-Prüfungen, Fachsprachenkurse (Englisch) und Kurse mit überwiegend kumulativer Leistungsfeststellung gelten abweichende Regelungen.
Wir als Lehrende und Prüfende am ZFA bemühen uns, für einen reibungslosen Ablauf einer Online-Prüfung zu sorgen. Jedoch ist es auch und vor allem Ihre Verantwortung als Prüfling, im Vorfeld einer Prüfung für eine ausreichende technische Ausstattung am Prüfungstermin zu sorgen. Dazu gehört sowohl ein geeignetes Endgerät als auch eine stabile Internetverbindung.
Weitere Hinweise finden Sie in diesem Merkblatt.
Wenn Sie für die Teilnahme an einer Sprachlehrveranstaltung und/oder an den dazugehörigen Leistungsfeststellungsverfahren am ZFA einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich (spätestens jedoch 8 Wochen vor dem betroffenen Prüfungstermin) an anna.timukova@rub.de.
Lise Allirand
lise.allirand@rub.de
Raum OVB 17, 1.OG 6
Tel +49 (0)234 32 25080
Anna Timukova
anna.timukova@rub.de
Raum OVB 17, 1.OG 6
Tel +49 (0)234 32 18459